Informationen

Sprechstunden

Bitte in jedem Fall um telefonische Voranmeldung.

Gerlinde Hölzlnach tel. Vereinbarung
Luzia Bergmann-Seidlnach tel. Vereinbarung
Stefanie WasingerDO, 11:50 – 12:20 Uhr
Ilse GrabnerFR, 10:00 – 10:30 Uhr
Alissa MaurerMI, 11:50 – 12:20 Uhr

Schulordnung

                                                                                 Stand: 19.9.2022

SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern sind eine Gemeinschaft. Jede Gemeinschaft braucht Regeln. Das Einhalten dieser Regeln muss geübt werden.

Unsere Schulordnung soll uns dabei helfen.
Wir wollen uns in der Schule wohl fühlen, deshalb kommen wir rechtzeitig zur Schule.                    

Unterrichtsbeginn: 8.05 Uhr

Einlass und Beginn der Aufsichtspflicht: 7.50 Uhr

  • grüßen wir alle, denen wir vor und in der Schule begegnen freundlich. Ein höflicher Gruß bringt freundliche Stimmung.
  • sagen wir höflich BITTE und DANKE.
  • verwenden wir keine Schimpfwörter und verletzen andere nicht durch Worte.
  • lösen wir Konflikte nicht durch Gewalt, sondern durch das Gespräch. Schaffe ich das nicht alleine, hole ich mir Hilfe bei einem Erwachsenen.
  • helfen wir einander und nehmen aufeinander Rücksicht.
  • benehmen wir uns auch im Garten rücksichtsvoll, wenn wir die Pause im Freien verbringen.
  • halten wir unseren Arbeitsplatz, die Toilettenanlagen und den Schulgarten sauber, wollen wir Müll trennen und unsere Schule rein halten.
  • achten wir auf Ordnung bei den Schulsachen und gehen sorgsam damit um.
  • gehen wir mit dem Schuleigentum sorgfältig um. Wenn ich etwas mutwillig beschädige oder zerstöre, müssen ich oder meine Eltern eine Ersatzzahlung leisten.
  • vermeiden wir außerhalb der Pausenzeiten im Schulhaus unnötigen Lärm, damit jeder beim Lernen die nötige Ruhe findet.
  • wird im Schulhaus nicht gelaufen, da es dabei zu Verletzungen kommen kann.
  • melden wir ein Fernbleiben vor Unterrichtsbeginn telefonisch.
  • nehmen wir keine gefährlichen Gegenstände in die Schule mit.
  • nehmen wir keine Wertgegenstände in die Schule mit, da für den Verlust oder eine Beschädigung keine Haftung übernommen werden kann.
  • benützen Schulkinder keine elektronischen Geräte (z. B. Handys, Handyuhren, etc.) während der Schulzeit. Sie sind ausgeschaltet in der Schultasche zu verwahren.